Dieser Ratgeber ist dazu gedacht, die Polizei bei der Berechnung der einwirkenden Kraft in ihren Ermittlungen zu unterstützen.
Berechnung der einwirkenden Kraft – Faustschlag
Diese Berechnung wird dazu benutzt, wenn das Opfer mit der Faust geschlagen wurde.
Gewicht des Täters (GT) – in kg
Gewicht des Arms (GA) – in kg (falls das Gewicht des Arms unbekannt ist, nehmen Sie ein Durchschnittsgewicht von 4,5 kg)
Länge des Arms des Täters (LAT) – in cm (falls die Länge unbekannt ist, nehmen Sie eine Durchschnittslänge von 70cm.)
Die Berechnung wäre wie folgt:
GT x GA x LAT = einwirkende Kraft (N).
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Berechnung der einwirkenden Kraft – stumpfer Gegenstand
Diese Berechnung wird dazu benutzt, wenn auf das Opfer mit einem stumpfen Gegenstand, wie zum Beispiel mit einem Stein oder einer Metallstange eingeschlagen wurde.
Gewicht des stumpfen Gegenstandes (GSG) – in kg
BMI des Täters (BMIT)
Länge des Arms des Täters (LAT) – in cm (falls die Länge unbekannt ist, nehmen Sie eine Durchschnittslänge von 70cm.)
Die Berechnung wäre wie folgt:
GSG x BMIT x LAT = einwirkende Kraft (N)
Berechnung der einwirkenden Kraft – Erstechen
Diese Berechnung wird dazu benutzt, wenn das Opfer erstochen wurde, zum Beispiel mit einem Messer oder einem anderen spitzen Gegenstand.
Dazu brauchen Sie folgende Angaben:
Gewicht des Messers (GM) – in kg
BMI des Täters (BMIT)
Gewicht des Täters (GT) – in kg
Die Berechnung wäre wie folgt:
GM x BMIT x GT = einwirkende Kraft (N)
Berechnung der einwirkenden Kraft durch einen Fall
Diese Berechnung wird dazu benutzt, wenn das Opfer durch einen Sturz, bei dem sich das Opfer an einem Gegenstand oder bei Aufprall auf den Boden verletzt hat, zu Tode gekommen ist.
Dazu brauchen Sie folgende Angaben:
Größe des Opfers (GO) – in cm
Gewicht des Opfers (GEO) – in kg
Größe des Objekts, an dem sich gestoßen wurde (GGO) – in cm (wenn diese Größe bei 0cm liegt, wurde der Boden getroffen)
Die Berechnung wäre wie folgt:
WV(HV – HO) = Force of Impact (N)
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